Lavendelfelder+Wassergarten

Lavendelfelder+Wassergarten © C.Grosser-Merschbrock

Lavendel + Wassergartentour im Lipperland

2-Tagestour mit C. Grosser-Merschbock

Eine Gruppe von 8 Frauen machte sich auf ins Lipperland zu einer Radtour mit dem Titel:" Lavendelfelder und Wassergarten". Alle waren mit einem Pedelec ausgestattet, was für die hüglige Tour von Vorteil war.  Drei Kalletalerinnen stießen erst in Bad Salzuflen dazu, wo dann für die Mindener, Löhner und Hüllhorster Frauen erst einmal Frühstück angesagt war. Über Lage und Detmold führte die Strecke nach Fromhausen zu den Lavendelfeldern. Der Lavendel hatte seinen Blühhöhepunkt noch nicht ganz erreicht, trotzdem waren die am Hang gelegenen Felder sehr beeindruckend. Von hier ging es entlang des Teutoburger Waldes mit vielen Höhen bis Währentrup. Im Hotel Mügge wurde Quartier bezogen und auch abends gut gespeist. Vorher gab es noch eine kleine Orientierungsrunde durch den Wassergarten gleich nebenan, wobei Garten für eine Parkanlage von 17 000qm doch sehr untertrieben ist. Am Abend haben einige fußballbegeisterte Frauen noch mit weiteren Gästen ein EM-Spiel gesehen.
Der Tag 2 startete mit einem leckeren Frühstück, bevor ein jeder selbst den Wassergarten noch einmal ausführlich erkunden konnte. Um 11:00 ging es dann los, zuerst nach Lage zum Biohof Brinkmann, wo eine Kaffeepause eingelegt wurde. Weiter führte die Tour nach Lemgo mit einer Besichtigung des beieindruckenden Junkerhauses. In Lemgo konnte dann auch die Mittagspause in dem Eben-Ezer Café Vielfalt eingenommen werden. In Leese trennte sich die Gruppe, die Kalletalerinnen traten von hier ihren Rückweg an. In Vlotho trennte sich die restliche Gruppe und jede konnte von hier der Heimat entgegen radeln. Mein Höhenprofil sagte nach diesen 2 Tagen: Anstieg 1429 HM und Abstieg 1388 HM.
Auch mit Pedelec war es eine anspruchsvolle Tour, die allen das Lipperland noch einmal näher gebracht hat. Es war eine sehr harmonische Gruppe von radfahrbegeisterten Frauen.
Alle waren sich einig, man muß nicht in die Ferne reisen um Schönes zu sehen und erleben.

Text u. Fotos : Christine Grosser Merschbrock

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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