Ein leicht verschneiter Radweg.

Ein leicht verschneiter Radweg. © ADFC

Rutschpartien auf Laub, Eis und Schnee

Wenn Radfahrende durch Laub, Eis und Schnee stürzen, beschäftigen sich unter Umständen auch Gerichte damit. Der ADFC hat einige wichtige Urteile zusammengestellt.

Nasses Laub auf den Wegen, durch Laubhaufen verdeckte Gefahrenstellen oder Eis und Schnee – nicht immer läuft es auf dem Fahrrad rund. In einigen Fällen mussten sich die Gerichte mit den Stürzen von Radfahrer:innen auseinandersetzen.

Rutschpartie durch Herbstlaub

Nasses Laub kann glatt wie Schmierseife sein. Diese Erfahrung musste auch eine Mountainbikerin aus dem Ruhrgebiet machen. Sie stürzte wegen der Blätterschicht auf einem Geh- und Radweg und erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Im Schadensersatzprozess gegen die Stadt sprach ihr das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu.

Die beklagte Kommune sei verpflichtet, Gefahren auf ihren Verkehrsflächen zu beseitigen. Im Herbst müssten Radwege ebenfalls regelmäßig von Laub befreit werden. Das hatte die Stadt auch geplant, die Reinigungsarbeiten wurden aber zum Dienstschluss am Freitagnachmittag abgebrochen. Sie sollten gemäß dem Tourenplan am Dienstag wieder aufgenommen werden – zu spät, am Montag ereignete sich der folgenschwere Unfall.

Das OLG entschied, dass angesichts der großen Laubmengen die Reinigung auch mit Überstunden am Samstag fortzusetzen war. Der Anfall von Herbstlaub sei witterungsabhängig; dieser Gefahr könne man nicht durch unflexible Dienstpläne begegnen.

Mitschuld von 60 Prozent

Die Radfahrerin musste sich ein Mitverschulden von 60 Prozent anrechnen lassen. Sie könne, so das Gericht, nicht einfach in eine hohe Laubdecke hineinfahren, unter der sich – wie hier – eine vermoderte, glitschige Lage befinden könnte. Als Anwohnerin hätte sie bedenken müssen, dass das Laub schon längere Zeit nicht entfernt worden war und dass es am Unfalltag geregnet hatte (OLG Hamm, 9 U 170/04).

Rutschpartie durch Schnee und Eis

Auch Schnee und Eis können Radfahrende zu Fall bringen. Schadensersatz können gestürzte Radfahrer:innen aber nur erwarten, wenn die Gemeinde ihren Winterdienst vernachlässigt hat. Die Streupflicht besteht im innerörtlichen Bereich auf der Fahrbahn auch zugunsten von Radfahrer:innen (Bundesgerichtshof – BGH III ZR 200/63).

Im Radverkehrsnetz sind nur verkehrswichtige und gefährliche Wege zu räumen. Als „gefährliche Stellen“, an denen gestreut werden muss, gelten Straßenteile, an denen Radfahrer:innen erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen (OLG Hamm 9 U 193/92). Straßeneinmündungen sollen nicht ohne weiteres dazu zählen (OLG Celle 9 U 104/00).

Glätte und Streumaßnahmen

Außergewöhnliche Glätte befreit die Gemeinde nicht von der Streupflicht, sondern verlangt im Rahmen der Leistungsfähigkeit besonders intensive Streumaßnahmen (OLG Schleswig 11 U 138/98).

Radfahrende müssen sich darauf einstellen, dass ein unbefestigter Radweg in einer städtischen Wallanlage durch andere Radfahrer:innen „zerfahren“ wird und entstandene Spurrillen während einer Frostperiode scharfkantig festfrieren können und so das Lenken erschweren (OLG Celle 9 U 199/04).

Innerhalb von Ortschaften

Ein erhebliches Mitverschulden eines gestürzten Radfahrers kann die Haftung der Gemeinde entfallen lassen, meinte das Landgericht Osnabrück und verweigerte einem Radfahrer Schmerzensgeld für ein gebrochenes Handgelenk, weil er bei erkennbarer Gefährdung durch Glatteis eine kurvige Straße befahren hatte (8 O 814/04).

Beim Sturz auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg auf Grund von Glatteis können Radfahrenden auch dann Haftungsansprüche zustehen, wenn dieser Weg nur für den Fußgängerverkehr geräumt werden musste und der Unfallort sich nicht an einer verkehrswichtigen und gefährlichen Stelle befand (BGH III ZR 8/03).

Nach der niedersächsischen Straßenreinigungs-Verordnung sind Geh- und Radwege in mindestens 1,50 Meter Breite mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären (OLG Celle 9 U 121/99).

Außerhalb von Ortschaften

Eine Streupflicht für Rad- und Gehwege außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nur ausnahmsweise. Ist der Geh- und Radweg durch Eis oder Schnee unbenutzbar, die Fahrbahn aber gestreut bzw. geräumt, dürfen Fußgänger:innen und Radfahrende die Fahrbahn benutzen (BGH III ZR 60/94).

Zurück zum Dossier

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://minden.adfc.de/artikel/rutschpartien-auf-laub-eis-und-schnee

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt