Geschäftsstelle

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Unsere Geschäftsstelle neben der Hauptpost

Vinckestr.1 / Großer Domhof
32423 Minden
Telefon: 0571 880066
Freitags    16 - 18 Uhr
Samstags 10 - 13 Uhr

Winterpause von November - Ende Februar

Am 3.6.23 wegen unseres Infostandes beim
Kreisklimafest
am Moorhus in
Lübbecke-Gehlenbeck geschlossen.

 

 

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Radkarten

 

Radtouren - die schönste, gesundeste und interresanteste Sache der Welt.
Wir haben die Karten dazu und Radler, die viele Touren selbst gefahren sind und Ihnen wertvolle Tipps geben können.


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Infomaterial

 

Neben den kostenpflichtigen Radkarten haben wir auch kostenloses Infomaterial im Angebot.

 

 


 

Codierung - Der Code gegen den Klau

Codierung

Warum wird codiert ?

Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem zweirädrigen Diebesgut nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des geklauten Rads ist. Die Codierung erschwert also mehr als nur den Weiterverkauf, insbesondere den über Flohmärkte oder via Internet.

Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt. Eine Codierung kann, wie die bisherige Erfahrung lehrt, die Zahl der Diebstähle also deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen.

Bei Verkauf, Weiterreichung des codierten Fahrrades geht man genauso vor wie bei Veräußerung des Autos oder anderer Wertgegenstände. Die zum Fahrrad gehörenden Papiere, Kaufbelege, Codierungsbelege, Wartungs- und Gebrauchsanweisungen werden an den zukünftigen Besitzer weitergeben.

Codiergeraet

Wie wird codiert ?

Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Codierverfahren und ist einfach:

z.B. Max Mustermann, Minden, Hessenring 5

MI2408197005MM20

Der Code ergibt sich aus: KFZ-Kennzeichen des Ortes, Gemeindeschlüssel, Straßenkennung, Hausnummer, Initialen, zweistelliger Jahreszahl der Codierung.

Der ADFC Minden-Lübbecke verfügt über ein Nadelmarkiersystem mit dem der Code in den Rahmen geschlagen wird. Das Ergebnis ist eine Matrix aus Punkten, die den generierten Code darstellt. Die entstandenen Materialverdichtungen sind dauerhaft im Fahrradrahmen nachweisbar und darstellbar verewigt. Die Kennzeichnung des Rades ist also nicht mehr zu entfernen.

Hier geht es zum Codegenerator

Codiertermine

Wir freuen uns auf Euch mit vielen neuen Rädern und Aktionen in 2023

DatumUhrzeitWoOrtStraßeInfo 

Samstag
08.04.23

10 - 13ADFC-GeschäftsstelleMindenVinckestr. 1

Erfolgreicher Vormittag mir Christine und Marco

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben,
dann wenden Sie sich bitte an den
ADFC Minden-Lübbecke e.V.,
bzw. an
Norbert Hasse,
+4917643422205 / 
codierung [at] adfc-minden.de.

Samstag
15.04.23

10 - 13ADFC-GeschäftsstelleMindenVinckestr. 1

Leider hatten wir einen defektes Gerät.

Danke an Elke und Frank, die trotz der Probleme die beste Lösung gefunden haben.

Samstag
29.04.23 

10 - 13Stadtsparkasse RahdenRahdenGerichtsstr.1Erfolgreich mit neuem Prägegerät durch Guther, Bernd und Marco

Donnerstag 11.05.23

16 - 18Stadtbibliothek (stabi)MindenKönigswall 99Vor der Stadtbibliothek oder bei schlechten Wetter im Foyer der VHS/stabi ohne Anmeldung.
Samstag 13.05.2314 - 18Ludwig-Steil-HofEspelkampPräses-Ernst-Wilm-Str. 2Auch hier gerne ohne Anmeldung
Samstag
20.05.23
10 - 13ADFC-GeschäftsstelleMindenVinckestr. 1Terminbuchung gerne über unseren OnlineKalender 
Mittwoch 14.06.2315 - 18Aktion "Stadtradeln"LahdeBismarkplatzgerne ohne Anmeldung
Samstag
24.06.23
10 - 13ADFC-GeschäftsstelleMindenVinckestr. 1Terminbuchung gerne über unseren OnlineKalender 
Sonntag 02.07.2314 - 18Heimatverein Rothenuffeln e.V. RothenuffelnKurpark

gerne ohne Anmeldung

Samstag 15.07.2310 - 13ADFC-GeschäftsstelleMindenVinckestr. 1Terminbuchung gerne über unseren OnlineKalender
Samstag 29.07.2310 - 13ADFC-GeschäftsstelleMindenVinckestr. 1Terminbuchung gerne über unseren OnlineKalender
      

 

 

Hier geht es zum Terminkalender

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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