ADFC Kreisverband Minden-Lübbecke wählt neuen Vorsitzenden

ADFC Kreisverband Minden-Lübbecke wählt neuen Vorsitzenden

Schlüsselübergabe
Schlüsselübergabe © ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Kreisverband Minden-Lübbecke hat auf seiner Mitgliederversammlung einstimmig einen neuen Vorsitzenden gewählt. Marco Deibele folgt dem bisherigen Vorsitzenden Burkhard Witte, der sein Amt nach 12 erfolgreichen Jahren, in denen der ADFC Minden-Lübbecke auf 852 Mitglieder angewachsen ist, niedergelegt hat.
Der scheidende Vorsitzende konnte mit 48 Teilnehmenden wieder viele Mitglieder zur Versammlung begrüßen. Ein erfreulicher Rückblick auf das vergangene Jahr rief noch einmal die Aktivitäten des heimischen ADFC, wie die Fahrradaktionstage, die Fahrradcodierungen oder die geführten Ein- und Mehrtagestouren in Erinnerung.
Zu den touristischen Aktivitäten zählten im vergangenen Jahr 100 durchgeführte Tagestouren und 2 Mehrtagestouren. Dabei wurden von 1103 Teilnehmern 66569 km mit dem Fahrrad zurückgelegt.
Zur Diebstahlsprävention konnten 300 Fahrräder codiert werden. Ein gerne angenommener Service.
Über die verkehrspolitische Arbeit im Kreisgebiet berichtete Witte. Der ADFC macht sich bei den Städten und Gemeinden für die Belange der Fahrradfahrer stark.
Ein besonderer Dank von Witte galt Jürgen Bierbaum, der den Info- und Tourenkalender des ADFC Kreisverbandes in hervorragender Weise 28 Jahre ehrenamtlich erstellt hat. Bierbaum zieht sich aus dieser Aufgabe zurück.
Nachdem Schatzmeisterin Petra Schmedes einen erfreulichen Finanzbericht vorgelegt hatte und der alte Vorstand entlastet wurde, fanden die Wahlen statt. Neben dem neuen Vorsitzenden zählten dazu auch der Stellvertreter, Holger Freymuth, die Schatzmeisterin Petra Schmedes und sechs Beigeordnete sowie Kassenprüfer und Delegierte zur Landesversammlung.
Nach der Neuwahl dankte Deibele dem scheidenden Vorsitzenden Witte für die geleistete Arbeit.
Aktuelle Radtouren und Aktivitäten finden sich im ADFC-Tourenkalender oder auf www.minden.adfc.de

Foto: Burkhard Witte (rechts) überreicht Marco Deibele den Schlüssel zur ADFC Geschäftsstelle in Minden


https://minden.adfc.de/neuigkeit/adfc-kreisverband-minden-luebbecke-waehlt-neuen-vorsitzenden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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